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   LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12   

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https://dejure.org/2015,9394
LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12 (https://dejure.org/2015,9394)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.2015 - L 5 KA 37/12 (https://dejure.org/2015,9394)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 2015 - L 5 KA 37/12 (https://dejure.org/2015,9394)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 11 KA 69/98
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12
    Die Klägerin bezog sich auf die Urteile des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 25. November 1998 (L 11 KA 69/98) und des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 23. Juni 2004 (S 14 KA 160/02).

    Da sich einerseits in der SSB-V keine abschließende Bestimmung darüber befindet, welche Einzelteile zu einem Einmal-Infusionsbesteck gehören, insbesondere keine Beschränkung der möglichen Bestandteile auf Dorn, Tropfkammer, Infusionsschlauch, Rollklemme und Konnektor, andererseits Dreiwegehähne unstreitig ein Zubehör für Infusionssysteme zwischen dem Zugang (Infusionskatheter bzw. Infusionsnadeln) und dem Infusionsbehältnis darstellen, ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, diese als Teil eines Infusionsbestecks zu begreifen, wie es auch in der von der Klägerin angeführten Empfehlung des R. unter dem Begriff "Infusionssystem" erfolgt (vergleiche auch zu einem vergleichbaren Sachverhalt: Urteil des LSG NRW vom 25. November 1998 - L 11 KA 69/98, www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 34/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12
    Des Weiteren hat das SG Bezug genommen auf seine Ausführungen im Urteil in dem Parallelverfahren S 3 KA 192/11(späteres Berufungsaktenzeichen L 5 KA 34/12), wonach die SSB-Vereinbarung a.F. keine Definition des Begriffs "Einmal-Infusionsbesteck" enthalte.
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12
    Zum einen ist die Auslegung der im streitgegenständlichen Quartal nur in H. geltenden SSB-V nicht revisibel (§ 162 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R, MedR 2005, 421, juris-Rn. 29; BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 10/06 B, juris), zum anderen gilt sie in dieser Form nicht mehr, weil mittlerweile Dreiwegehähne ausdrücklich von der Verordnung als Sprechstundenbedarf ausgenommen worden sind.
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12
    Die Klägerin ist als ehemalige Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 70 Nr. 1 SGG beteiligtenfähig; eine Gemeinschaftspraxis ist in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend anzusehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr Rechte hieraus zustehen (st. Rspr., s. nur Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 6/06 R, BSGE 98, 89; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 70 Rn. 2a; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 10/06 B

    Überprüfung berufungsgerichtlicher Auslegungen durch das Revisionsgericht,

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.04.2015 - L 5 KA 37/12
    Zum einen ist die Auslegung der im streitgegenständlichen Quartal nur in H. geltenden SSB-V nicht revisibel (§ 162 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R, MedR 2005, 421, juris-Rn. 29; BSG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 10/06 B, juris), zum anderen gilt sie in dieser Form nicht mehr, weil mittlerweile Dreiwegehähne ausdrücklich von der Verordnung als Sprechstundenbedarf ausgenommen worden sind.
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